AGB

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Partnervermittlung respektive die Partnersuche für den Auftraggeber sowie dessen Beratung und Betreuung durch den Beauftragten mit dem Ziel, einen für eine Beziehung geeigneten Partner zu finden.
  2. Der Beauftragte verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung und Auswertung seines Profils, jeweils nach telefonischer Absprache, den gegenseitig als passend befundenen Partnervorschlag mit Vornamen und Wohnort zu unterbreiten. Die Übermittlung des Vorschlages an den Auftraggeber erfolgt schriftlich via Mail.
  3. Nach Erhalt des Partnervorschlages bemüht sich der Auftraggeber sofort selbst um Kontaktaufnahme mit der vorgeschlagenen Person. Gerne darf der Herr die Initiative ergreifen.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Beauftragten nach jedem Partnertreffen ein aussagekräftiges Feedback zu geben. Dieses Feedback an die Partnervermittlung ist für die erfolgreiche Zusammenarbeit fundamental. Es kann schriftlich oder mündlich (telefonisch) erfolgen.
  5. Das Zustandekommen einer Partnerschaft wird dem Beauftragten sofort mitgeteilt. Überhaupt ist der Auftraggeber zur Mitteilung verpflichtet, wenn er nicht mehr vermittelt werden möchte.
  6. Eine Garantie für das Zustandekommen und den Erfolg einer Partnerschaft kann nicht gegeben werden.
  7. Je nach den persönlichen Verhältnissen des Auftraggebers und dessen Partnerwünschen kann sich die Suche nach einem geeigneten Partner hinziehen. Der Beauftragte informiert den Auftraggeber über Herausforderungen, die eine Vermittlung verzögern könnten. Wenn eine Vermittlung aufgrund von in der Person des Auftraggebers liegenden Gründe schwierig wird, verlängert sich die Vertragsdauer ohne Kostenfolge. Der Auftraggeber kann entscheiden, ob er in diesem Fall nach Aufwand (siehe Punkt 19) abrechnen will oder ob er eine Vertragsverlängerung in Betracht zieht. Falls nichts Weiteres schriftlich geregelt wird, geht der Auftragsnehmer von einer stillschweigenden Verlängerung ohne Kostenfolge aus.
  8. Der Beauftragte verpflichtet sich bei seiner Vermittlungstätigkeit den höchsten Ansprüchen der beruflichen Ethik genüge zu leisten.
  9. Der Auftraggeber kann aus besonderem Grund (z.B. bei längerer Krankheit, Auslandsabwesenheit, näherer Bekanntschaft ohne Vermittlung des Beauftragten) auf schriftlichem Weg eine Vermittlungspause von höchstens sechs Monaten verlangen. Nach Beendigung dieses Unterbruches kann der Auftraggeber die Vermittlungstätigkeit während der restlichen Vertragsdauer beanspruchen. Der Anspruch auf Vermittlungspause besteht nur einmal. Die Möglichkeit zum Unterbruch entfällt bei einer speziell vereinbarten Mitgliedschaft.
  10. Kommt zwischen den vermittelten Parteien eine feste Partnerschaft zustande, kann die Vermittlungstätigkeit auf schriftlichen Wunsch eines jeden Partners sistiert werden. Verlangt keiner der beiden Parteien bis spätestens sechs Monate nach der Sistierung einen neuen Partnervorschlag, so gilt der Vertrag als ordentlich erfüllt. Findet sich ein Paar vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. geht es eine Beziehung (über eine Dauer von sechs Monaten) ein, dann gilt der Vertrag als ordentlich erfüllt. Lässt sich innert Vertragsfrist kein geeigneter Partner finden, kann der Auftraggeber einen Anschlussvertrag vereinbaren.
  11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertrauliche Angaben ihm vermittelter Partner nicht an Dritte weiterzugeben und deren Ansehen in keiner Weise zu schmälern.
  12. Der Auftraggeber kann sich vom Beauftragten bei einer Mitgliedschaft jederzeit in allen Fragen, die sich aus der Partnervermittlung ergeben, beraten lassen. Ein entsprechender Beratungsaufwand im üblichen Rahmen ist mit dem Honorar bereits abgegolten.
  13. Der Auftragnehmer meldet sich beim Auftraggeber nur, wenn ein passender Partnervorschlag vorhanden ist. Jederzeit steht es dem Auftraggeber frei, sich über den aktuellen Stand der Vermittlung zu erkundigen.
  14. Die Abwicklung des Vermittlungsauftrages erfordert die nötige Sorgfalt. Diese soll vom Auftraggeber nicht über Gebühr forciert werden.
  15. Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung des Vertrages, dass er ledig, getrennt lebend oder verwitwet ist, aber nicht verheiratet. Falls noch verheiratet, dann nicht mehr im gleichen Haushalt lebend. Zudem bestätigt er, dass er voll handlungsfähig ist.
  16. Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung des Vertrages, dass bei ihm weder gesundheitlich noch juristisch Tatsachen vorliegen, die einer ernsthaften und dauerhaften Beziehung im Wege stehen könnten.
  17. Der Vermittlungsauftrag kann durch den Beauftragten gekündigt werden, wenn der Auftraggeber unwahre Angaben gemacht hat oder er sich ungebührlich verhält. Es wird dann gemäss Punkt 19 abgerechnet.
  18. Der Auftraggeber hat das Recht, schriftlich und entschädigungslos innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Der Beauftragte darf vor Ablauf von 14 Tagen keine Zahlung entgegennehmen.
  19. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen unter Vorbehalt der Schadenersatzpflicht wegen Kündigung zur Unzeit. Bei einer solchen vorzeitigen Kündigung oder bei einer Kündigung durch den Beauftragten (Punkt 17) werden die Leistungen des Beauftragten wie folgt entschädigt: Einschreibegebühr CHF 1.500.–, pro Partnervorschlag CHF 800.–, Beratung CHF 280.– pro Stunde zzgl. Spesen und anfallender Mehrwertsteuer. In allen anderen Fällen ist der Vertrag ein Inklusivvertrag, d.h. es können, je nach Situation, auch mehr Vorschläge als vereinbart ohne Kostenfolge bezogen werden.
  20. Für die obengenannte Leistung entrichtet der Auftraggeber eine Vergütung in vertraglich vereinbarter Höhe auf das Bankkonto der Zürcher Kantonalbank, freieherzen.ch ag Kathrin Grüneis, Kilchberg, IBAN: CH34 0070 0110 0072 9827 9, BIC: ZKBKCHZZ80A. Diese Vergütung wird 14 Tage nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Vergütungsverpflichtung ist unabhängig davon, ob aus der Leistung der Partnervermittlung eine Partnerschaft zustande kommt oder nicht.
  21. Der Inhalt dieses Vertrages ist vertraulich und sowohl der Beauftragte als auch der Auftraggeber verpflichten sich, Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren.
  22. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass seine personenbezogenen Daten von dem Beauftragten für den Vertragszweck gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden vom Beauftragten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber stimmt auch zu, dass er vom Beauftragten Benachrichtigungen erhält. Der Auftraggeber erklärt zudem ausdrücklich, dass ihm die Datenschutzerklärung der freieherzen.ch ag auf der Website vollinhaltlich bekannt ist.
  23. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form, unter dem Punkt „Anmerkungen“ auf dem Vertrag, gültig.
  24. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen wider Erwarten als rechtsungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die ungültigen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn des Vertrages möglichst nahe kommen.
  25. Gerichtsstand gilt nach Gesetz.
  26. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
  27. Geschäftssitz der AG ist Kilchberg ZH.